Qualität
   
Wir sind grundsätzlich darum bemüht, unseren Patienten möglichst ein Qualitäts-Optimum anzubieten.

Dieses erreichen wir durch

  • einen hohen Qualifikationsstand aller Mitglieder des Praxisteams mit regelmäßigen Fort-und Weiterbildungen, unter anderem durch das Fortbildungsinstitut der Zahnärztekammer Nordrhein, KARL HÄUPL-Institut in Düsseldorf
  • unseren persönlichen Einsatz bei der Behandlung, mit dem Ziel, sie so auszuführen, wie man es sich für sich selbst auch wünschen würde
  • eine Praxishygienekette, die wir den Normen der Aufsichtsbehörde entsprechend, aber auch uns selbst gegenüber, verpflichtend eingerichtet haben
  • die kritische Auswahl, Prüfung und Einsatz von moderneren Materialien, aber erst wenn sich daraus eine Behandlungsverbesserung nachweisen lässt
  • eine möglichst stressfreie Arbeitsweise, bei der es nicht auf Behandlungsgeschwindigkeit ankommt, sondern eine ruhige Behandlung ohne Zeitdruck
  • eine möglichst genaue Erkennung, Festlegung und Erlangung eines angestrebten Behandlungsziels
  • eine allzeit mögliche Kommunikation mit dem Patienten vor, während und nach der Behandlung
  • Zeit für schnellstmögliche Notfallbehandlungen
  • geringe Entfernung zu unserem zahntechnischen Meisterlabor vor Ort, daher umgehende Reparatur-Nothilfe bei Defekten, meist innerhalb von wenigen Stunden
  • Zahnersatzarbeiten, je nach gewähltem Behandlungsziel, zahntechnische Mitbegleitung während der gesamten Behandlung durch die Zahntechniker und auch des Meisters persönlich bis zur Fertigstellung und dem Einsetzen der Arbeit
  • einen hohen, modernen, aber immer auch erprobten Technikeinsatz in der Praxis, wenn dadurch eine Präzisions- oder Behandlungskomfortsteigerung entsteht...

Je genauer ein angstrebtes Behandlungsziel besprochen wird, umso sicherer können wir sodann die Patienten über den notwendigen Behandlungsumfang informieren, die zu erwartende Präzision festlegen und danach die dabei entstehenden Behandlungskosten nennen.
Bei der Qualität haben die Patienten also ein erhebliches Mitspracherecht!
Behandlungen über einem bestimmten Leistungsquerschnitt sind einvernehmlich mit entsprechenden Vereinbarungen möglich und durchführbar.

Sprechen wir darüber!

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